Immerath [11033]

Beschleunigte Zusammenlegung nach §91

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Bernkastel-Kues

 
© DLR Mosel
 
letzte Aktualisierung: 12/20/2017
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Bernkastel-Kues
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
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2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren wird gem. §§ 91 ff. FlurbG angeordnet mit dem Ziel, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Naturschutzes, der Landespflege und der Erholung, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen. Bei der projektbezogenen Untersuchung wurden agrarstrukturelle Mängel festgestellt, die die Durchführung eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens erfordern. Ebenso wurde festgestellt, dass die Entwicklung der Gemeinde Immerath im Bereich Tourismus und Erholung noch gefördert werden kann. Es wurde beispielsweise festgestellt, dass die bestehende Flurverfassung (landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Flächen) im Untersuchungsgebiet mit einer durchschnittlichen Besitzstücksgröße von 0,4 ha und Schlaglängen von durchschnittlich 150 - 250 m nicht den heutigen Anforderungen eines rationellen Arbeits- und Maschineneinsatzes genügt. Die vorhandene Flurverfassung führt zu überhöhten Bewirtschaftungskosten für die landwirtschaftlichen Betriebe. Eine Stabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe wird nur möglich sein, wenn die Kosten der Außenwirtschaft nachhaltig gesenkt werden. Durch die Verbesserung des Wegenetzes und die Zusammenlegung der Grundstücke sollen Wirtschaftsstücke (unter Berücksichtigung von Pachtflächen) von etwa 5 ha Größe und einer Schlaglänge von etwa 350 - 400 m Länge entstehen. Es ist erwiesen, dass sich hierdurch die Kosten der Außenwirtschaft um bis zu 30 % reduzieren lassen.
Neben der Verbesserung der Agrarstruktur sollen durch das Zusammenlegungsverfahren Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch durch die Aktion ' Mehr Grün durch Flurbereinigung' und Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern unter Berücksichtigung des vorliegenden Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ermöglicht bzw. bodenordnerisch unterstützt werden. Eine Verbesserung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung z. B. durch Einbindung der Ortslage in die Landschaft und Optimierung des Wanderwegenetzes, die Ausweisung von Gewässerrandstreifen im Rahmen der 'Aktion Blau', und die Umsetzung der Vorgaben der 'Planung vernetzter Biotopsysteme' lassen sich durch eine ländliche Bodenordnung im Rahmen eines modernen Flächenmanagements unmittelbar umsetzen. Der Zustand des Liegenschaftskatasters für die Gemarkung Immerath ist in einwandfreiem Zustand und lässt eine Neuordnung des festgestellten Zusammenlegungsgebietes durch eine noch stärkere Zusammenlegung und Bildung größerer Bewirtschaftungseinheiten ohne geschlossene Neuvermessung zu. Gemäß dem LGVerm v. 20.12.2000 u. der LGVermDVO v. 30.04.2001 wird in der Regel die Abmarkung dauerhaft unterlassen. Ausnahmen sind Bauflächen, Gartenflächen und Grenzen zwischen einzelnen Bewirtschaftern. Die übrigen Grenzpunkte können auf Antrag kostenpflichtig abgemarkt werden. Insgesamt kommt die projektbezogene Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Verbesserung der Agrarstruktur und die angestrebten Ziele zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes am zweckmäßigsten mit der Durchführung eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens erreicht werden.
Die Zuziehung der Ortslage zum Zusammenlegungsverfahren ist in erster Linie aus landespflegerischen und vermessungstechnischen Gründen erfolgt. In Abstimmung mit den Teilnehmern sollen in Einzelfällen Regulierungen der Grenzen innerhalb der Ortslage durchgeführt werden. Außerdem können öffentliche Dorferneuerungsmaßnahmen realisiert werden. Die Zuziehung der Waldflächen am östlichen Rand des Verfahrensgebietes sowie die Zuziehung des Maarbereiches (Immerather Maar) erfolgt um Maßnahmen zur Verbesserung der Erholungseignung und Förderung des Tourismus der Gemeinde Immerath realisieren zu können.
Neuvermessungsfläche: 272 ha
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/30/2006
Anordnungsbeschluss 12/12/2006
Wahl des Vorstandes der TG 06/11/2007
Feststellung der Wertermittlung 01/06/2010
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03/19/2010
Planwunschtermin 06/22/2009
Allgemeiner Besitzübergang 08/30/2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 05/31/2011
Eintritt des neuen Rechtszustandes 02/19/2013
Berichtigung der öffentlichen Bücher 12/31/2012
Schlussfeststellung 12/19/2017
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungsterminvorl_wert_immer.pdf
Änderungsbeschlussaend1_immerath.pdf
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung anhoerung.pdf
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlungfeststell_wert_imm.pdf
Rohplanvorlagerohplan_imm.pdf
Informationen zum Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Immerathinfo_immerath.pdf
Vorläufige Besitzeinweisung Immerathbesitzeinweisung_immerath.pdf
Überleitungsbestimmungenueberleitung_immerath.pdf
Ladung zum Anhörungstermin über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes und zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes
(eingestellt am 03.05.2011)
planvorl_immerath.pdf
Informationsveranstaltung zu "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 14.02.2012)
mehr_gruen_immerath_winkel.pdf
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I geänderten Zusammenlegungsplanes und zum Anhörungstermin
über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes
vorl_n1_immerath.pdf
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten Zusammenlegungsplanes und zum Anhörungstermin
über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes
(eingestellt: 13.11.2012)
vorl_n2_mmerath.pdf
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757) - Feststellung der UVP-Pflicht -
(eingestellt: 13.12.2012)
uvpverz_n1-4_immerath.pdf
Ausführungsanordnung
(eingestellt: 09.01.2013)
ausf_11033.pdf
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
(eingestellt: 31.01.2013)
verw1_11033.pdf
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ / 2. Durchlauf
(eingestellt: 11.03.2013)
mg_2013_11033.pdf
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“
- Obstbaumschnittkurs -
(eingestellt: 03.02.2014)
ob_schnitt_veroeff.pdfob_schnitt_veroeff.pdf
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag III geänderten Zusammenlegungsplanes und zum Anhörungstermin
über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes
(eingestellt: 19.03.2014)
Nachtrag3_11033.pdfNachtrag3_11033.pdf
Feststellung der UVP-Pflicht
(einstellt: 06.05.2014)
uvpverz_n5-6_11033.pdfuvpverz_n5-6_11033.pdf
Schlussfeststellung
(neu eingestellt: 20.12.2017)
sfest_11033.pdfsfest_11033.pdf
 
5. Kartenoben
 

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Rohplan Ortslagerohplan_immerath_ortslage.pdf
Rohplanrohplan_immerath.pdf
Plan zur vorläufigen Besitzeinweisung immerath_besitz.pdf
Nachtrag I
(eingestellt: 19.04.2012)
Immerath_Nachtrag1.pdf
Neuer Bestand - Nachtrag II -
(eingestellt: 26.11.2012)
karte_neuer_bestand_n2.pdf
Verwertung
(eingestellt: 31.01.2013)
Verwertung.pdf
Neuer Bestand - Nachtrag III -
(eingestellt: 01.04.2014; Größe: 3,1 MB)
Immerath_Nachtrag3_frei.pdfImmerath_Nachtrag3_frei.pdf

© DLR Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Martin Vickus
Anschrift:
Heckenmühle, 56826 Lutzerath
Telefon:
02677 1617
Email:
sonstige Mitglieder:
Zenzen Herbert (Stellv. Vorsitzender)
Hieronimus Johannes
Schmitz Peter
Hieronimus Rainer
 
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7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Bernkastel-Kuesoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54470 Bernkastel-Kues, Görresstrasse 10
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Gillmann, Jens
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Thielen, Jürgen
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Becker, Maximilian
Sachgebietsleitung Landespflege:
Neß, Carsten
Sachgebietsleitung Bau:
Schlösser-Arend, Heidemarie
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Verfahrensgröße:
597 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
239
Kosten:
435.400,00 Euro
Finanzierung:
90 % durch Zuschüsse
10 % durch die Teilnehmer (Eigenleistung)
beteiligte Gemeinden:
Gillenfeld, Immerath, Lutzerath, Strotzbüsch, Wagenhausen
 
9. Verfahrensbilderoben
 

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alle Fotos: © DLR Mosel


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung